Formalitäten / Vorschriften um eine irische Limited zu gründen
Der Firmenname muss mit Limited oder Teo (Gälisch: Teoranta) enden.
2 Direktoren (Geschäftsführer) sind notwendig um eine irische Limited zu gründen. Es muss sich hierbei um natürliche Personen handeln.
Ein Secretary (Schriftführer) muss ernannt werden. Secretary kann einer der Direktoren sein.
Maximale 99 Aktionäre, welche Privatpersonen oder Firmen weltweit sein dürfen sind zulässig.
Die Haftung der Gesellschafter ist auf das eingezahlte bzw. der Firma geschuldete Kapital beschränkt.
Die irische Limited muss eine Korrespondenzadresse für Behördenpost (Registered Office) innerhalb der Republik Irland unterhalten.
Einmal jährlich sind Annual Return (Jahresbericht) und Accounts (Bilanz) einzureichen.
Eine irische Limited kann online gegründet werden, es ist keine Reise nach Irland notwendig.
Zeitrahmen für Firmengründung einer irischen Limited: Ca. 10 Tage.
Firmengründung einer Limited in Irland als Alternative zur englischen Limited
Bis vor einigen Monaten war es im Vergleich zur Firmengründung einer englischen Limited vergleichsweise kompliziert eine irische Limited zu gründen. Zur Gründung einer irischen Limited wurden bis Juni 2009 zwei Direktoren (Geschäftsführer) und ein Secretary (Schriftführer) benötigt. Zumindest einer der Direktoren mußte in Irland ansässig sein, war er es nicht, hatte die Limited einen sog. Bond (Bankgarantie) über 25.394,76 Euro zu stellen. Treuhanddirektoren in Form sog. "Corporate Directors" waren in England bis 2006 gängige Praxis und sehr einfach verfügbar. Irland hingegen hatte seit 2001 Firmen als Director verboten und zugleich festgeschrieben, daß eine natürliche Person nicht bei mehr als 25 Firmen gleichzeitig Director sein darf.
Somit entschieden sich insbesondere kleine Unternehmen eine
britische Ltd zu gründen. Nachdem sich die Rahmenbedingungen für Firmengründungen in Großbritannien nachteilig entwickelt haben, stellt die Gründung einer irischen Ltd eine ernsthafte Alternative dar.
Positive Änderung der Rahmenbedingungen für Firmengründung in Irland
In Folge der globalen Wirtschaftskrise, die Irland sehr hart getroffen hat, wurde im Juli 2009 die Vorschrift einen lokalen Geschäftsführer zu stellen abgeschafft, es reicht nun aus wenn einer der Direktoren seinen
Wohnsitz in einem der 27 EU Länder bzw. in Island, Liechtenstein oder Norwegen hat. Bürger dieser Länder sind ebenfalls von der Verpflichtung zur Stellung eines Bonds befreit. Da ebenfalls eine
3-jährige Steuerbefreiung für kleine Unternehmen beschlossen wurde, ist Irland nunmehr der Top Standort um eine Firma in der EU zu gründen.